Bundesfreiwilligendienst im Bevölkerungsschutz beim Roten Kreuz Stellen in Schweinfurt frei – Blackout, Schwimmausbildung und Erste-Hilfe-Ausbildung sind zentrale Themen
Der BRK-Kreisverband Schweinfurt bietet für das kommende Schuljahr – neben den Bereichen Rettungsdienst und Patientenfahrdienst - Sonderstellen im Bundesfreiwilligendienst für den Bevölkerungsschutz an! Aufgabe der Bundesfreiwilligen ist die Vermittlung von Themen wie „Richtiges Verhalten bei einem langandauernden Stromausfall“ oder „Unterstützung in der Schwimmausbildung“ oder „Vorträge in Kindergärten und Schulen zu den Themenbereichen Erste-Hilfe und Selbstschutz“….
I. Zielsetzung des Dienstes
Der Bevölkerungsschutz in Deutschland (BevS) ist die Bündelung aller staatlichen und nichtstaatlichen Systeme, Organisationen und Ressourcen zur Gefahrenabwehr bei Großschadenereignissen, Katastrophen, Krisen und bewaffneten Konflikten. Bevölkerungsschutz ist keine Organisation, sondert basiert auf ineinandergreifenden rechtlichen Grundlagen und einem gemeinsamen Verständnis aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) über Methoden, Führungskonzepte und fachlich-organisatorischen Standards. Der Begriff Bevölkerungsschutz umschließt den Katastrophenschutz, für den die Länder verantwortlich sind, und den Zivilschutz, der bundesrechtlich die Fähigkeiten der Länder verstärkt für Fälle äußerer Bedrohung (Verteidigungsfall) und für besondere Gefährdungspotenziale vorbereitet (Brandschutz, Sanitätswesen, Betreuung und CBRN-Schutz). Dreh- und Angelpunkt für die Operationalisierung des Bevölkerungsschutzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Neben den Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk wirkt das Deutsche Rote Kreuz – und damit auch der BRK-Kreisverband Schweinfurt - und die weiteren, anerkannten Hilfsorganisationen bei der Durchführung des Bevölkerungsschutzes mit Hunderttausenden von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit. Das DRK hat aufgrund seiner völkerrechtlichen Stellung als Auxiliar, u.a. die besondere Pflicht zur Mitwirkung im Bevölkerungsschutz übernommen. Bevölkerungsschutz in Deutschland wird ehrenamtlich personalisiert. Dabei steigen die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Helfenden ständig. Komplexe medizinische Ereignisse, etwa der Massenanfall von Verletzten erfordern ein hohes Maß an Ausbildung, Übung und taktischem Verständnis für die reibungslose Bewältigung potenzieller Szenarien. Ähnliches gilt für die Betreuung, für Einsätze bei Flüchtlingslagen oder aktuell bei der Pandemiebewältigung.
II. Zielgruppe des Dienstes
Der BFD im Bevölkerungsschutz ist altersoffen. Freiwillige des BFD im Bevölkerungsschutzes sind nach § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Personen, die
- • die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,
- • einen freiwilligen Dienst
- ➢ ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten oder
- ➢ ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche leisten, sofern sie das 27. Lebensjahr vollendet haben oder das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ein berechtigtes Interesse der Freiwilligen an einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt,
- • sich auf Grund einer Vereinbarung nach § 8 BFDG zur Leistung eines BFD für eine Zeit von mindestens sechs Monaten und höchstens 24 Monaten verpflichtet haben.
III. Inhalte des Dienstes
Der Einsatzbereich Bevölkerungsschutz umfasst:
- • Verbreitung des Wissens um Handlungsmöglichkeiten bei einem flächendeckenden Stromausfall
- - Sanitätswesen
- • Betreuung im Zivilschutz; Betreuungsdienst im Katastrophenschutz
- • Rettungsdienst als Beitrag zum Bevölkerungsschutz
- • Psychosoziale Notfallversorgung
- • Blutspende
- • Wasserrettung
In allen Einsatzbereichen besteht die Möglichkeit, Freiwilligendienste zu integrieren .
Während des BFD im Bevölkerungsschutz finden als Teil der pädagogischen Begleitung für alle Bundesfreiwilligen Seminare statt, für die Teilnahmepflicht besteht. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt für Freiwillige unter 27 Jahren bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am BFD mindestens 25 Tage. Wird ein BFD über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus vereinbart oder verlängert, erhöht sich die Zahl der Seminartage für jeden weiteren Monat um mindestens einen Tag (§ 4 Absatz 3 Satz 3 BFDG). Bei einem kürzeren Dienst als zwölf Monate verringert sich die Zahl der Seminartage für jeden Monat um zwei Tage (§ 4 Absatz 3 Satz 4 BFDG).
Die Seminarthemen stehen bei den lebensjüngeren Freiwilligen (U27) in Bezug zur Lebens- und Arbeitswelt. Das Spektrum umfasst neben einsatzellenspezifischen Inhalten auch gesellschaftliche, soziale, politische, kulturelle und interkulturelle Themen. Weitere Schwerpunkte ergeben sich aus der beruflichen Orientierung und der Zukunftsplanung der Jugendlichen (bspw. Bewerbungstrainings etc.). Einsatzstellenübergreifende Seminarthemen sind:
- • Persönlichkeitsbildung (Kommunikation, Konfliktmanagement, Gesprächsführung, Bewerbungstraining)
- • Arbeitsfeldbezogene Themen (fachliche Einführung, Notfallmanagement, Krisenintervention)
- • Soziale und gesellschaftliche Themen (Migration, Zivilcourage)
- • Gesundheit (Stress, Sucht, Gesundheitsförderung, Burn-out)
- • Freizeit (Spieleabend, Sportangebote, handwerkliche Angebote).
Bei den lebensälteren Freiwilligen (Ü27) ist es bedingt durch die uneinheitliche Altersstruktur und die Vielfalt an unterschiedlichen Lebenshintergründen nicht möglich ein für alle Freiwilligen verpflichtendes und einheitliches Seminarkonzept zu schaffen. Um den lebensälteren Freiwilligen gerecht zu werden, ist eine Mischung aus individuellen, teilnehmerorientierten Programmen und fachlichen Inhalten anzubieten (modularer Aufbau). Für den Bereich des Bevölkerungsschutz werden verschieden Module rund um das Thema Bevölkerungsschutz angeboten.
Dauer des Dienstes
Der BFD hat in der Regel eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten. Die Mindestdauer bei demselben anerkannten Träger beträgt sechs Monate, der Dienst kann bis zu der Gesamtdauer von insgesamt 18 Monaten verlängert werden.
Der BFD kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies vor Dienstantritt im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet ist. Im Rahmen eines pädagogischen Gesamtkonzepts ist auch eine Ableistung in zeitlich getrennten Abschnitten möglich, wenn ein Abschnitt mindestens drei Monate dauert. Nach einem maximal 24 Monate dauernden BFD darf der BFDler frühestens nach fünf Jahren erneut einen BFD absolvieren.
Freiwillige, die ihren BFD im Bevölkerungsschutz absolviert haben, können die im Dienst erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen in vielen privaten und beruflichen Lebenslagen anwenden. Um diesen individuellen wie gesellschaftlichen Mehrwert zu steigern, ist es mit Blick auf künftige Katastrophenfälle umso wichtiger, aktive Freiwillige auch nach ihrem BFD für ein weiterführendes Engagement im Bevölkerungsschutz zu motivieren und zu halten. Damit dies gelingen kann, wird empfohlen eine systematische Ehemaligenarbeit in den BFD im Bevölkerungsschutz zu implementieren, um die Durchlässigkeit zu bestehenden ehrenamtlichen Strukturen im Bevölkerungsschutz zu erhöhen.
Interessenten melden sich unter bewerbung(at)brk-schweinfurt.de oder https://bundesfreiwilligendienst-schweinfurt.de