BRK-Arbeitskreis Personenauskunftstellen (PASt)
Aufgaben im bewaffneten Konflikt
Das humanitäre Völkerrecht, abgeleitet aus den Genfer Abkommen, stellt Regeln der Menschlichkeit im bewaffneten Konflikt auf. Zwar kann es die Leiden der Opfer nicht gänzlich verhindern, die Staaten seinen Maßstäben entsprechend bindend verpflichten. Das humanitäre Völkerrecht gewährleistet damit den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an Feindseligkeiten teilnehmen (Verwundete, Gefangene und Zivilisten). Insbesondere Kriegsgefangene und zivilinternierte Personen sind in einem bewaffneten Konflikt oft schutzlos; sie benötigen daher die Unterstützung des Roten Kreuzes.
Mit Gesetz vom 21. August 1954 ist die Bundesrepublik Deutschland den Genfer Abkommen vom 12.08.1949 beigetreten.
Die Abkommen verpflichten die Vertragsstaaten, im Falle eines Konfliktes oder einer Besetzung des Landes ein Amtliches Auskunftsbüro (AAB) einzurichten (s. III. Abkommen, Artikel 122; IV. Abkommen, Artikel 136).
Über das AAB werden Informationen über die in der Hand der Konfliktparteien befindlichen Kriegsgefangenen und über sonstige geschützte Personen (z.B. Zivilinternierte) ausgetauscht.
Im Rahmen der föderalen Struktur des Deutschen Roten Kreuzes übernehmen die Personenauskunftstellen (PASt) auf Kreisebene die Aufgaben des Amtlichen Auskunftsbüros.
Aufgaben bei Katastrophen und Großschadenslagen
Das Amtliche Auskunftswesen übernimmt auch das so genannte Auskunftswesen bei Katastrophen und Großschadenslagen.
Dies ergibt sich aus der humanitären Rolle des DRK als nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes sowie als freiwillige Hilfsgesellschaft im humanitären Bereich gem. §1 DRK-Gesetz.
Auf Kreisverbandsebene richten die Kreisauskunftsbüros die Gemeinsame Auskunftsstelle der Hilfsorganisationen ein, die Informationen zu Verletzten bzw. unverletzten Personen sammelt und Auskünfte gegenüber besorgten Angehörigen erteilt.
Mehr über die Aufgaben des Suchdienstes erfahren Sie unter http://www.suchdienst.brk.de/
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Unser Arbeitskreisleiter Paul Knies stehen Ihnen unter fd-past(at)brk-schweinfurt.de zur Verfügung.